Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Jäger- und Falknerprüfungsordnung § 14 Abs. 2
Nichtbestehen des praktischen Teils der Jägerprüfung - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit von ausreichenden Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen für das Bestehen der Jägerprüfung; Sicherheitsprüfung im Umgang mit einem gebräuchlichen System der Waffensicherung
- rewis.io
Nichtbestehen des praktischen Teils der Jägerprüfung - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- ra.de
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzungen für gebräuchliche Systeme der Waffensicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Jäger- und Falknerprüfungsordnung § 14 Abs. 2
Gebräuchliche Jagdwaffe; Prüfungsrahmen; Repetierbüchse moderner Bauart; Sicherungseinrichtung - rechtsportal.de
Erforderlichkeit von ausreichenden Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen für das Bestehen der Jägerprüfung; Sicherheitsprüfung im Umgang mit einem gebräuchlichen System der Waffensicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versagen bei der Sicherheitsüberprüfung an der Schusswaffe hat das Nichtbestehen der Jägerprüfung zu Folge
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
- VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89
Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254
Nachdem ein Prüfungsfehler nicht vorgelegen hat, kommt es auf die Frage, ob für die Klage gegen den Prüfungsbescheid ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vorliegt (ablehnend in einem vergleichbaren Fall BVerwG, B.v. 4.9.1989 - 7 B 132/89 -juris), nicht entscheidungserheblich an, denn sowohl Unzulässigkeit als auch Unbegründetheit führen zur Klageabweisung.