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   VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254   

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https://dejure.org/2017,22967
VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254 (https://dejure.org/2017,22967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254 (https://dejure.org/2017,22967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 19 ZB 16.2254 (https://dejure.org/2017,22967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Jäger- und Falknerprüfungsordnung § 14 Abs. 2
    Nichtbestehen des praktischen Teils der Jägerprüfung - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von ausreichenden Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen für das Bestehen der Jägerprüfung; Sicherheitsprüfung im Umgang mit einem gebräuchlichen System der Waffensicherung

  • rewis.io

    Nichtbestehen des praktischen Teils der Jägerprüfung - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen für gebräuchliche Systeme der Waffensicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jäger- und Falknerprüfungsordnung § 14 Abs. 2
    Gebräuchliche Jagdwaffe; Prüfungsrahmen; Repetierbüchse moderner Bauart; Sicherungseinrichtung

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit von ausreichenden Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen für das Bestehen der Jägerprüfung; Sicherheitsprüfung im Umgang mit einem gebräuchlichen System der Waffensicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagen bei der Sicherheitsüberprüfung an der Schusswaffe hat das Nichtbestehen der Jägerprüfung zu Folge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89

    Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254
    Nachdem ein Prüfungsfehler nicht vorgelegen hat, kommt es auf die Frage, ob für die Klage gegen den Prüfungsbescheid ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vorliegt (ablehnend in einem vergleichbaren Fall BVerwG, B.v. 4.9.1989 - 7 B 132/89 -juris), nicht entscheidungserheblich an, denn sowohl Unzulässigkeit als auch Unbegründetheit führen zur Klageabweisung.
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